Grundsätzlich muss die Finanzbuchhaltung um zwei Informationen ergänzt werden, das heißt jeder Beleg muss mit einer Kostenstelle oder einem Kostenträger ergänzt und gebucht werden. Dabei gilt folgende Zuordnung:
- Kostenstelle = Betriebsteil (Abteilung, Niederlassung, o.a.)
- Kostenträger = Auftrag oder ein Produkt.
Wie viele Kostenstellen für Ihren Betrieb sinnvoll sind, entscheiden im Endeffekt Sie selbst:
Je mehr Einheiten Sie im Unternehmen definieren (Abteilungen, Gruppen, Niederlassungen, usw.), desto mehr Kostenstellen werden Sie benötigen.
Die Anzahl der Kostenträger hängt im Wesentlichen vom Umfang Ihrer Produktpalette bzw. von der Menge der realisierten Kundenaufträge ab.
ACHTUNG: Je filigraner Sie die Struktur festlegen, desto mehr Sorgfalt müssen Sie bei der Buchung Ihrer Ein- und Ausgangsrechnungen an den Tag legen. Es gilt also abzuwägen, wie viel Mehraufwand Sie sich in der Verwaltung leisten möchten und können, um die gewünschte Transparenz zu erreichen.
Ist die Struktur einmal festgelegt, können Berichte zu Kostenstellen und Kostenträgern aus der Buchhaltung abgerufen werden. Sie erhalten Aufschluss über die Kosten- und Erlössituation jedes einzelnen Betriebsteils. Darüber hinaus können zusätzliche Verrechnungen von einer Kostenstelle zu anderen Kostenstellen bzw. zu Kostenträgern vorgenommen werden, um Profitabilität von Aufträgen und Produkten, Zuschlagssätze für die Kalkulation, u. v. m. zu ermitteln. Es gibt eine Vielzahl von Setups, die für jeden Betrieb unterschiedlich aussieht. Wir helfen Ihnen gerne, für Sie die perfekte Struktur zu entwickeln und zu implementieren. Damit können Sie Ihre Erträge optimieren sowie geschäftliche Entscheidungen (z. B. make or buy) fundiert treffen. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.