AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Accounting Factory AbZ GmbH

Stand 05.11.2018

§ 1 Allgemein
(1) Die Erbringung von Dienstleistungen seitens der Accounting Factory AbZ GmbH (im Folgenden Auftragnehmer) erfolgt ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter gelten ergänzend auch deren Geschäftsbedingungen. Von diesen Vertragsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(2) Sämtliche Angaben zu unseren Dienstleistungen auf Websites, in Konzepten, Prospekten oder ähnlichen sind immer freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert wurden. Unsere Preise verstehen sich stets netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Vergütung und Fälligkeit
(1) Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird dem Auftraggeber zeitnah in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind die Rechnungen des Auftragnehmers sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer für jede Mahnung eine Mahngebühr von 10 Euro.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Aufgaben alle notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt entsprechend für die Information über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz sein können. Datenträger, die der Auftraggeber zu Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle entstandenen Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzen.
(2) Anfragen des Auftragnehmers im Hinblick auf die Erfüllung seiner Aufgaben hat der Auftraggeber zu den genannten Terminen zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und eventuelle Einwendungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erfüllt die ihm übertragenen Aufgaben gemäß §6 Nr.3 und 4 StBerG nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
(2) Der Auftragnehmer bewahrt Verschwiegenheit insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben nach diesem Vertrag über den Auftraggeber zur Kenntnis gelangt sind, sofern und soweit er nicht vom Auftraggeber hiervon schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verschwiegenheit besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist.
(3) Der Auftragnehmer erfüllt seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen. Er wird dabei von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten feststellt, wird er den Aufraggeber darauf hinweisen.

§ 5 Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Eine Mängelbeseitigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers wird grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Offensichtliche Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) berichtigt der Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber. Alle anderen Korrekturen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

§ 6 Aufbewahrungspflicht
(1) Die Aufbewahrungspflicht für seine Belege obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Dem Auftragnehmer überlassene oder ihm direkt zugegangene Originalbelege und Dokumente sind dem Auftraggeber nach Abschluss der Bearbeitung auszuhändigen, spätestens jedoch mit der Beendigung des Auftrages.
(2) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens jedoch nach Beendigung des Auftrages, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Originalbelege und Dokumente innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
(3) Die Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers für Auswertungen und Listen endet einen Monat nach deren Versand an den Auftraggeber bzw. einen Monat nach Beendigung des Auftrages.

§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, jedoch nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung des Auftragnehmers ist begrenzt auf einen durchschnittlichen Monatsrechnungsbetrag. Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach sechs Monaten gerechnet vom Zeitpunkt der Anspruchsentstehung.

§ 8 Schriftformerfordernis
(1) Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen für ihre Wirksamkeit schriftlich vereinbart werden.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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